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Die Werkmeisterschulen der AKNÖ

 

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich (AKNÖ) hat in den Jahren 1950 - 2009 an sechs Standorten Werkmeisterschulen für Berufstätige betrieben und über 6.500 ArbeitnehmerInnen eine äußerst kostengünstige und zugleich hochqualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten geboten.

 

Die Werkmeisterschulen der AKNÖ waren Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, d. h. alle erworbenen Zeugnisse und Qualifikationen sind Österreich- und EU-weit anerkannt.

 

Die Werkmeisterschule ist gemäß SchOrgG §59 Abs(1) Z1b eine Sonderform einer technischen und gewerblichen Fachschule (Berufsbildende Mittlere Schule) zur Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Werkmeisterausbildung ist gemäß der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen dem Niveau ISCED 5B zugeordnet. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt 4 Semester und umfasst rund 1.200 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

 

Während des vierten Semesters ist eine eigenständige Werkmeister - Abschlussarbeit anzufertigen. Die Ausbildung zum Werkmeister wird mit einer kommissionellen Abschlussprüfung gemäß Verordnung über abschließende Prüfungen BGBl. II 70/2000 beendet. Eine erfolgreich abgelegte Werkmeister - Abschlussprüfung ersetzt das Modul 'Fachbereich' der Berufsreifeprüfung.

 

 

 

Was sind Werkmeister?

 

Werkmeister zählen zu den gefragtesten MitarbeiterInnen in Industrie und Gewerbe. Sie sind PraktikerInnen, die ihre Fähigkeiten mit theoretischem Wissen und neuen Entwicklungen kombinieren können. Werkmeister haben die Herausforderung angenommen, sich in einer zweijährigen Abendschule weiterzubilden, in der sie Fachwissen und wirtschaftliches Wissen erworben sowie allgemeinbildende und persönlichkeitsbildende Unterrichtsfächer absolviert haben.

 

Werkmeister sind auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie können Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig bewältigen. Sie können Lehrlinge ausbilden und MitarbeiterInnen im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen.

 

Werkmeister entwickeln Kostenbewusstsein und beweisen Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung. Sie erwerben im Laufe ihrer Ausbildung die Fähigkeit, sich selbständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig zu aktualisieren.

 

 

 

Aufnahmevoraussetzungen

 

Als Aufnahmevoraussetzung dient eine abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung. Bei Eintritt in die Werkmeisterschule ist das entsprechende Lehrabschluss- bzw. Facharbeiterzeugnis oder das Abschlusszeugnis einer Fachschule vorzulegen.

InteressentInnen mit einem nicht facheinschlägigen bzw. ohne einen Lehr- oder Fachschulabschluss können nur als außerordentliche Studierende in die Werkmeisterschule aufgenommen werden, sofern noch Ausbildungsplätze vorhanden sind. Sie erhalten keine Zeugnisse, von denen Berechtigungen abgeleitet werden können, sondern nur Schulbesuchsbestätigungen mit Noten. Diese Bestätigung belegen die Leistungen, und werden von vielen Arbeitgebern als Zusatzqualifikation anerkannt. Wird eine facheinschlägige Lehrabschlussprüfung nachgeholt, so werden nachträglich reguläre Zeugnisse mit allen damit verbundenen Berechtigungen ausgestellt.

Weitere Aufnahmemöglichkeiten auf Anfrage.

 

 

Befreiungen

 

SchülerInnen, die bereits eine einschlägige technische und gewerbliche Fachschule (Berufsbildende Mittlere Schule an einer HTL) abgeschlossen haben, können nach Rücksprache mit der jeweiligen Direktion vom Besuch des 1. und 2. Semesters eventuell zur Gänze befreit werden.

 

SchülerInnen, die bereits eine Werkmeisterschulausbildung teilweise abgeschlossen haben, sind vom Besuch aller früher positiv absolvierten Unterrichtsgegenstände befreit.

 

Weitere Befreiungen von Unterrichtsgegenständen gemäß SchUG-B §13 Abs.5, die bereits in einer anderen BMHS oder an einer AHS positiv abgeschlossen wurden, auf Anfrage an die Direktion.

 

 

 

 

Alle Gesetze, Verordnungen, Erlässe zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.

AKNÖ Werkmeisterschulen, Telefon: 05 7171 - 1968, E-Mail: bildung@aknoe.at    Impressum