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Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
(AKNÖ) hat in den Jahren 1950 - 2009 an sechs Standorten Werkmeisterschulen für Berufstätige
betrieben und über 6.500 ArbeitnehmerInnen eine äußerst kostengünstige und zugleich hochqualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten
geboten.
Die Werkmeisterschulen der AKNÖ waren Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht,
d. h. alle erworbenen Zeugnisse und Qualifikationen sind Österreich- und EU-weit anerkannt.
Die Werkmeisterschule ist gemäß SchOrgG §59 Abs(1) Z1b eine Sonderform
einer technischen und gewerblichen Fachschule (Berufsbildende Mittlere
Schule) zur Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener
Berufsausbildung. Die Werkmeisterausbildung ist gemäß der
internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen dem Niveau ISCED
5B zugeordnet. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt 4 Semester und
umfasst rund 1.200 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Während des vierten Semesters ist eine eigenständige Werkmeister
- Abschlussarbeit anzufertigen. Die Ausbildung zum Werkmeister wird mit
einer kommissionellen Abschlussprüfung gemäß Verordnung
über abschließende Prüfungen BGBl. II 70/2000 beendet. Eine
erfolgreich abgelegte Werkmeister - Abschlussprüfung ersetzt das Modul
'Fachbereich' der Berufsreifeprüfung.
Werkmeister zählen zu den gefragtesten MitarbeiterInnen in Industrie
und Gewerbe. Sie sind PraktikerInnen, die ihre Fähigkeiten mit theoretischem
Wissen und neuen Entwicklungen kombinieren können. Werkmeister haben
die Herausforderung angenommen, sich in einer zweijährigen Abendschule
weiterzubilden, in der sie Fachwissen und wirtschaftliches Wissen erworben
sowie allgemeinbildende und persönlichkeitsbildende Unterrichtsfächer
absolviert haben.
Werkmeister sind auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt, als mittlere
Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft,
der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie können Aufgaben der
Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig
bewältigen. Sie können Lehrlinge ausbilden und MitarbeiterInnen im
Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen.
Werkmeister entwickeln Kostenbewusstsein und beweisen Übersicht
über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung.
Sie erwerben im Laufe ihrer Ausbildung die Fähigkeit, sich selbständig
im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes
Wissen ständig zu aktualisieren.
Als Aufnahmevoraussetzung dient eine abgeschlossene facheinschlägige
Berufsausbildung. Bei Eintritt in die Werkmeisterschule ist das
entsprechende Lehrabschluss- bzw. Facharbeiterzeugnis oder das
Abschlusszeugnis einer Fachschule vorzulegen.
InteressentInnen mit einem nicht facheinschlägigen bzw. ohne einen Lehr-
oder Fachschulabschluss können nur als außerordentliche Studierende in die
Werkmeisterschule aufgenommen werden, sofern noch Ausbildungsplätze
vorhanden sind. Sie erhalten keine Zeugnisse, von denen Berechtigungen
abgeleitet werden können, sondern nur Schulbesuchsbestätigungen mit Noten.
Diese Bestätigung belegen die Leistungen, und werden von vielen Arbeitgebern
als Zusatzqualifikation anerkannt. Wird eine facheinschlägige
Lehrabschlussprüfung nachgeholt, so werden nachträglich reguläre Zeugnisse
mit allen damit verbundenen Berechtigungen ausgestellt.
Weitere Aufnahmemöglichkeiten auf Anfrage.
SchülerInnen, die bereits eine einschlägige technische und
gewerbliche Fachschule (Berufsbildende Mittlere Schule an einer HTL)
abgeschlossen haben, können nach Rücksprache mit der jeweiligen
Direktion vom Besuch des 1. und 2. Semesters eventuell zur Gänze befreit
werden.
SchülerInnen, die bereits eine Werkmeisterschulausbildung
teilweise abgeschlossen haben, sind vom Besuch aller früher positiv
absolvierten Unterrichtsgegenstände befreit.
Weitere Befreiungen von Unterrichtsgegenständen gemäß SchUG-B §13 Abs.5,
die bereits in einer anderen BMHS oder an einer AHS positiv abgeschlossen
wurden, auf Anfrage an die Direktion.
Alle Gesetze, Verordnungen, Erlässe zu finden im
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.
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